Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklichschriftlich zugestimmt.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zu Zwecken der Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen, mündliche Abreden gelten nicht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren ebenso wie der Zwischenverkaufvorbehalten.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zuwollen.
  3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. In ihm ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zzgl. der entstehenden Versandkosten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszins zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeiten

  1. Liefertermine, Lieferfristen sowie Termine zur Ausführung sonstiger Leistungen können verbindlich vereinbart werden. In jedem Falle bedürfen derartige Vereinbarungen der Schriftform.
  2. Der Beginn von angegebenen oder vereinbarten Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie des vollständigen Umfanges des Auftrages voraus.
  3. Eventuelle Verzögerungen bei Lieferungen und Leistungserbringungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer Ereignisse, die uns die Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.ä., sind von uns nicht zu vertreten, selbst wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten von uns eintreten. Dies gilt auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen. In diesem Falle sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Verzögerung länger als 3 Monate, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesem Falle ausgeschlossen. Vom Eintritt derartiger Umstände, die sich auf unsere Lieferungs- bzw. Leistungsfristen auswirken, haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
  4. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferungs- bzw. Leistungsverzug und setzt uns der Kunde nach Verzugseintritt eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fristlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen ihm bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens zu, jedoch nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitberuht. Geraten wir aufgrund gewöhnlicher Fahrlässigkeit in Verzug, so haben wir Schadenersatz aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu leisten. Im übrigen ist die Schadenersatzleistung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
  5. Die Haftungsbegrenzungen gemäß Ziff. 4. gelten nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart ist.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab unserem Lager vereinbart.
  2. Ist die bestellte Ware an einen anderen Ort zu versenden, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die zu liefernde Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist. Verzögert sich die Auslieferung der Waren über den vereinbarten Termin hinaus auf besonderen Wunsch des Bestellers, so verwahren wir die Ware auf dessen Gefahr.

§ 6 Gewährleistung

  1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Mängelbeseitigung tragen wir auch alle zu deren Zwecke erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transportwege, Arbeits- und Materialkosten, in einem Anteil von 50%, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Der Kunde muss offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachenbeträgt die Verjährungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4. dieser Bestimmung).
  6. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- / Betriebsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montage- / Betriebsanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montage- / Betriebsanleitung der / dem ordnungsgemäßen Montage / Betrieb entgegensteht. Bei der Lieferung sogenannter BULK-Ware gilt es als vereinbart, dass zum Lieferumfang keine Betriebsanleitung, Installations-CDs oder ähnliches zählen.
  8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird. Kardinalspflichten in diesem Sinne sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner in der Regel besonders vertraut. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden auf Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
  4. Wir weisen darauf hin, dass die Produkte von Hewlett-Packard nicht als Teile, Komponenten oder Bauteile für die Planung, Konstruktion, Wartung oder den Betrieb einer kerntechnischen Anlage entwickelt oder hergestellt worden sind. Sie sind nicht dafür bestimmt, für einen der vorgenannten Zwecke verkauft oder verwendet zu werden. Der Kunde ist dementsprechend alleine haftbar, wenn die von ihm erworbenen Produkte für einen solchen Zweck eingesetzt werden, und er stellt uns von allen Ansprüchen frei, die aufgrund einer solchen Nutzung uns gegenüber geltend gemacht werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Vorbehalt gilt auch insoweit, als einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, gerät er in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt oder liegt Zahlungseinstellung vor, so ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen uns die abgetretenen Forderungenund deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
  3. Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller sind stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zuden verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  4. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die andere Sache als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Miteigentum für uns unentgeltlich.
  5. Für die aus Verarbeitung, Umbildung, Verbindung oder Vermischung entstandene Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Der Kunde tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung des Miteigentums bzw. Alleineigentums entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig vorlegen.
  7. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere Pfändung des Kaufgegenstandes, hat der Kunde uns sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellkunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 9 Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

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